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Teilnahmebedingungen für den Legal Hackathon 2026 Cologne

  1. Der Legal Hackathon (LH) wird von der Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Wolters-Kluwer- Straße 1, 50354 Hürth und der RSM Ebner Stolz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Holzmarkt 1, 50676 Köln (Im Folgenden: „wir“ oder „die Veranstalter“), durchgeführt. Anfragen richten Sie bitte an: communications@legalhackathon.de
  2. Eine kostenlose Teilnahme am LH, der vom 25. bis 27.09.2026 bei Wolters Kluwer, Wolters-Kluwer-Str.1, 50354 Hürth stattfinden wird, ist nur nach Anmeldung über unsere Website www.legalhackathon.de vom 13.07.2026 bis voraussichtlich 20.09.2026 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Personen begrenzt; Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen bei Überschreitung der Kapazitätsgrenzen abzulehnen. Mit Abschluss der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis hinsichtlich dieser Teilnahmebedingungen.
  3. An dem LH kann teilnehmen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Veranstalter sind berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.
  4. Die Teilnehmer finden sich in Teams mit einer Stärke von vier bis maximal acht Personen zusammen, arbeiten während der Zeit des LH vor Ort zusammen und präsentieren nach dem Ende der Bearbeitungszeit (voraussichtlich am 27.09.2026) die von Ihnen entwickelte Legal Tech Lösung vor der Jury. Die Lösungen werden von einer Jury bewertet und die Mitglieder der drei Teams mit den besten Lösungen erhalten einen Sachpreis. Die Juryentscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
  5. Die Urheberrechte an den im Rahmen des LH entwickelten Lösungen verbleiben bei den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Mit der Einreichung räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Veranstaltern das zeitlich auf zwei Jahre begrenzte Recht ein, die Einreichung zum Zweck der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu können. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Verwertung der Ergebnisse durch die Veranstalter, ist nicht zulässig.
  6. Für die Entwicklung der Lösungen gelten folgende Regeln:
    • Drittkomponenten dürfen nur verwendet werden, wenn sie unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz stehen oder die Teilnehmer über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen.
    • Der Einsatz von KI-gestützten Entwicklungswerkzeugen ist erlaubt. Wird KI verwendet, ist dies in der Einreichung zu kennzeichnen.
    • Lösungen, die geeignet sind, den Veranstaltern zu schaden oder auf andere Weise einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern haben können, werden vom LH ausgeschlossen.
    • Mit der Einreichung versichern die Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen, dass
      1. die Lösung im Wesentlichen während des LH neu entwickelt wurde
      2. dass sie nicht unverändert in einem anderen Wettbewerb eingereicht wurde,
      3. dass sie keine früheren Auszeichnungen gewonnen hat; und
      4. dass sie nicht gegen die Urheberrechte, Marken oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden;
    • Die Lösungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche Vorschriften (u.a. §§ 130, 185 ff. 201a StGB), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder die guten Sitten i.S.d. § 138 BGB. Ebenso ausgeschlossen sind Inhalte, die Personen herabwürdigen, zu Hass oder Gewalt anstacheln oder bewusste falsche Tatsachenbehauptungen enthalten.
    • Die Teilnehmer stellen die Lösung den Veranstaltern und der Jury während des LH kostenlos und ohne technische Einschränkungen zu Testzwecken zur Verfügung.
    • Die Teilnehmer bringen die für ihre Teilnahme am LH erforderliche Hardware und/oder Software selbst mit (z.B. Laptops, Ladegeräte). Die Veranstalter stellen vor Ort WLAN sowie Steckdosen in angemessenem Umfang zur Verfügung. Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haften die Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  7. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer nach billigem Ermessen von dem Wettbewerb auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere, wenn der Teilnehmer (a) versucht hat, den regelkonformen Ablauf durch Betrug, Täuschung, Manipulation oder sonstige unlauteren Mittel zu beeinflussen, (b) andere Teilnehmer, Jury-Mitglieder oder sonstige an der Veranstaltung beteiligten Personen belästigt – insbesondere in diskriminierender Weise, körperlich oder psychisch schädigt, bedroht oder schikaniert hat , (c) Rechte Dritter (insb. Urheber- oder Markenrechte) verletzt hat oder (d) falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat. Im Falle der nachträglichen Disqualifikation sind bereits übergebene Preise unverzüglich an die Veranstalter zurückzugeben oder, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist, der Verkehrswert zu erstatten. Die Veranstalter behalten sich zudem das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung abzuändern, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere bei Vorliegen höherer Gewalt, Cyberangriffen, Systemstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die einen ordnungsgemäßen Ablauf unmöglich machen.
  8. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, zu Speicherfristen sowie zu den Betroffenenrechten i.R.d. DSGVO entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter legalhackathon.de/datenschutzhinweise-legal-hackathon.
  9. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung – insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl – abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer so früh wie möglich informiert. Eine Haftung der Veranstalter für Kosten, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Anmeldung entstanden sind (z.B. Reise- und Übernachtungskosten), ist ausgeschlossen, soweit die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalter beruht.
  10. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Zulassung oder Erhalt eines Preises besteht nicht. Die Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgeschlossen; eine Übertragung von Preisen an Dritte ist nicht gestattet. Der Rechtsweg zur Überprüfung von Jury-Entscheidungen ist ausgeschlossen.
  11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen Ihres Aufenthaltstaates unberührt.
  12. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. Für Teilnehmende, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ergänzende Teilnahmebedingungen für teilnehmende Start-ups

  1. Dieser Anhang gilt ausschließlich für Teams, die sich als Start-up zum Legal Hackathon 2026 Cologne (im Folgenden „LH“) anmelden. Er ergänzt die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffern 1-13 und geht diesen im Konfliktfall vor, soweit die nachfolgenden Regelungen betroffen sind. Alle übrigen Bestimmungen der Ziffern 1-12 gelten für Start-ups uneingeschränkt fort.
  2. Als Start-up im Sinne dieses Anhangs gilt ein Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Anmeldung kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt:
    1. Bestehendes Produkt: Das Unternehmen hat ein marktfähiges Produkt oder eine marktfähige Dienstleistung entwickelt, das bzw. die über ein reines Konzept- oder Planungsstadium hinausgeht und zumindest in einer funktionsfähigen Version vorliegt.
    2. Finanzierung oder Umsatz: Das Unternehmen hat entweder
      1. Eine oder mehrere externe Finanzierungsrunden abgeschlossen (z.B. durch öffentliche Fördermittel oder vergleichbare Finanzierungsinstrumente) oder
      2. Nachweisbare Umsätze aus der Vermarktung seines Produkts oder seiner Dienstleistungen erzielt.

    Die Veranstalter sind berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen. Werden Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, können die Veranstalter die Zulassung verweigern oder widerrufen.

  3. Die Anmeldung über www.legalhackathon.de erfolgt durch eine vertretungsberechtigte Person des Start-ups. Mit Absenden der Anmeldung erklärt diese Person verbindlich, zur rechtsverbindlichen Vertretung des Start-ups berechtigt zu sein und die vorliegenden Bedingungen im Namen des Start-ups anzuerkennen.
    Das Start-up benennt eine verantwortliche Kontaktperson sowie alle am LH teilnehmenden Teammitglieder.
    Nachträgliche Änderungen der Teamzusammensetzung nach Anmeldung sind nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalter in Textform (E-Mail genügt, vgl. § 126b BGB) an communications@legalhackathon.de möglich.
  4. Alle Rechte an Konzepten, Prototypen, Software, Designs und sonstigen Arbeitsergebnissen, die ein Start-up im Rahmen des LH entwickelt (im Folgenden „Ergebnisse“) verbleiben beim Start-up. Die Veranstalter erwerben durch diesen Anhang keine Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte (insb. keine Patent-, Marken- oder Designrechte) an den Ergebnissen.
  5. Mit der Einreichung der Lösung räumt das Start-up den Veranstaltern das auf zwei Jahre nach dem letzten Veranstaltungstag des LH 2026 begrenzte, vergütungsfreie Recht ein, die Ergebnisse zu Zwecken der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation rund um den LH 2026 zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Verwertung der Ergebnisse durch die Veranstalter, ist nicht zulässig. Die Sachpreise gem. Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen werden, an das Start-up als juristische oder natürliche Person übergeben, nicht an einzelne Teammitglieder. Die interne Aufteilung etwaiger Preisvorteile der Teammitglieder obliegt dem Start-up.
  6. Das Start-up erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstalter seinen Namen, ein etwaiges (falls vorliegendes) Logo und eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit für die Kommunikation rund um den LH 2026 Cologne verwenden dürfen, insbesondere auf der Website www.legalhackathon.de, in sozialen Netzwerken und in Pressemitteilungen. Diese Zustimmung gilt für die Dauer von zwei Jahren nach dem letzten Veranstaltungstag und kann danach jederzeit in Textform widerrufen werden.
    Das Start-up darf seine Teilnahme am LH öffentlich kommunizieren und dabei den Namen und die Logos des Veranstalters verwenden, sofern dies ausschließlich im Zusammenhang mit dem LH erfolgt und nicht den Eindruck einer darüberhinausgehenden Kooperation oder Partnerschaft durch die Veranstalter erweckt. Die Verwendung der Logos hat in der jeweils aktuellen, von den Veranstaltern bereitgestellten Form zu erfolgen.